Diese Angelordnung soll zum Wohle der Fische und zum Guten, kameradschaftlichen Zusammensein im Verein beitragen!
– Der Aufenthalt in der Anlage ist nur MITGLIEDERN und GÄSTEN des Vereins erlaubt!
– Betreten, Befahren und Benützen der Anlage nur auf EIGENE GEFAHR!
– Eltern HAFTEN für Ihre Kinder unter 16 Jahren laut JUGENDSCHUTZGESETZ!
– Der Verein übernimmt KEINE Haftung für Schäden an Personen, Geräten oder Kfz!
– Übermässiger ALKOHOLKONSUM ist am Angelplatz zu vermeiden!
– HUNDE unter Aufsicht erlaubt. Nur am eigenen Angelplatz!
– NACHTRUHE ab 22.00 Uhr ist einzuhalten! (Laute Musik, Party´s usw)
– Das ANGELN in der Schonzone sowie Mönchseite (Straßenseite) und Hütte ist VERBOTEN!
– ANGELN ausnahmslos nur mit Microhaken sowie einer Mindestschnurstärke von 0,30 Mono auf KARPFEN und entsprechendem Material (0.50 Geflochten-Haken Scharf) auf WELS!
– GEFLOCHTENE Vorfächer auf Karpfen VERBOTEN! (Flourcarbon oder Gummiummandelt)
– FISCHE dürfen nur am Platz gewogen und kniend fotografiert werden! (CARPCRADLE)
– WUNDEN sind mit Desinfektionsspray zu versorgen!
– ANFÜTTERN (Spomb,Wurfrohr,Pva,Futterboot) mit MASS und ZIEL erlaubt!
– Blinkern/Twistern sowie Lebendköder und Schwimmbrot sind NICHT ERLAUBT!
– Es ist VERBOTEN fremde lebende Fische in die Anlage zu bringen (KRANKHEITEN)!
– Der Angler hat Seinen Angelplatz SAUBER zu verlassen! MÜLL ist selbst zu entsorgen!
– Auf Verlangen sind ALLE Staumöglichkeiten einsehbar!
!! KAMERAÜBERWACHUNG !!
DIEBSTAHL WIRD AUSNAHMSLOS ANGEZEIGT !